Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen, auf deren Grundlage unsere Pflegefachkräfte medizinische Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im häuslichen Bereich durchführen. Hier arbeitern unsere PFalgefachkräfte eng mit den ortsansässigen Haus- und Fachärzten zusammen.
zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:
- die Verbandswechsel (Dekubitus, Ulcus, Kompression, Stoma, usw.)
- das Legen bzw. Wechseln eines Dauerkatheters
- die Instillation
- der Einlauf
- die Injektionen
- die Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung oder der intensivierten Insulintherapie
- die Medikamentengabe
- das Absaugen
- die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
- die Stomabehandlung
- das Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- das Wechseln und pflegen der Trachealkanüle
- die Pflege des zentralen Venenkatheters
- das An- und Abhängen von Infusionen entweder zur Flüssigkeitssubstitution oder der parenteralen Ernährung
- das Legen und Wechsel einer Magensonde
- das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfe
Zu jeder aufgeführten Behandlungspflegemaßnahme kann eine Anleitung der Klienten oder deren Bezugsperson durchgeführt werden, damit diese nach der Anleitung die Behandlungspflege selbstständig durchführen können.