Menu
Menü
X

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen, auf deren Grundlage unsere Pflegefachkräfte medizinische Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im häuslichen Bereich durchführen. Hier arbeitern unsere PFalgefachkräfte eng mit den ortsansässigen Haus- und Fachärzten zusammen.

zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

  • die Verbandswechsel (Dekubitus, Ulcus, Kompression, Stoma, usw.)
  • das Legen bzw. Wechseln eines Dauerkatheters
  • die Instillation
  • der Einlauf
  • die Injektionen
  • die Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung oder der intensivierten Insulintherapie
  • die Medikamentengabe
  • das Absaugen
  • die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
  • die Stomabehandlung
  • das Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • das Wechseln und pflegen der Trachealkanüle
  • die Pflege des zentralen Venenkatheters
  • das An- und Abhängen von Infusionen entweder zur Flüssigkeitssubstitution oder der parenteralen Ernährung
  • das Legen und Wechsel einer Magensonde
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfe

Zu jeder aufgeführten Behandlungspflegemaßnahme kann eine Anleitung der Klienten oder deren Bezugsperson durchgeführt werden, damit diese nach der Anleitung die Behandlungspflege selbstständig durchführen können.

 

 

top