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Entlastungsbetrag

Jeder Pflegebedürftige in der häusllichen Versorgung hat einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00€. Dieser Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Durch diesen Betrag sollen pflegende Angehörige die Möglichkeit erhalten, sich in der Pflegesituation zu entlasten. Des Weiteren soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltages unterstützt werden.

Werden darüber hinaus weitere Entlastungsleistungen benötigt, kann die Sachleistung in Höhe bis zu 40% umgewandelt werden - sofern die Sachleistung bereits nicht anderweitig verbraucht wurde.

Werden die monatlichen Leistungsbeträge nicht bzw. nicht komplett ausgeschöpft, wird der verbliebene Betrag auf die darauffogende Kalendermonate übertragen. Nicht in Anspruch genommene Leistungsbeiträge können innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres noch ausgeschöpft werden.  

Im Lahn-Dill-Kreis haben wir das Angebot einer Betreuungsgruppe, unser "Café Vergissmeinnicht". Montags in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr treffen sich unsere Gäste im evangelischen Gemeindehaus in Niederweidbach, denen ein individuelles und auf die Gruppe zugeschnittenes Programm mit therapeutischen Anteilen angeboten wird. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet die Alzheimer Gesellschaft vergleichbare Angebote an, zu denen wir Anfragen verrmitteln. 

Entlastungsleistungen, die in der Häuslichkeit erbracht werden sollen, vermitteln wir an kooperierende Einrichtungen in der Region. 

 

 

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