Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem sonstigen Grund an der Durchführung der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme die Pflegestufe mindestens sechs Monate besteht. Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse pro Kalenderjahr einen Betrag von bis zu 1.612,00€.
Dieser Betrag kann entweder tageweise innerhalb eines Kalenderjahres ausgeschöpft werden, oder stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege weniger als acht Stunden pro Tag verhindet ist. Wird die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen, kann die Verhinderungspflege verteilt über das ganze Jahr in Anspruch genommen werden.