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Beratung

Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Es ist uns wichtig alle Anfragen individuell und kompetent zu beraten. Denn nur wer gut beraten ist, kann für sich oder seinen Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan erstellen.

Darüber hinaus sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein sogenanntes Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eingenen Häuslichkeit abzurufen. Dieser Beratungsbesuch verfolgt das Ziel, den Pflegebedürftigen und/oder seinen pflegenden Angehörigen durch erfahrene Pflegefachkräfte zu beraten. Inhalt dieses Beratungsgespräches ist die Informationsweitergabe über die Leistungen der Pflegeversicherung und die Anpassung der Pflegesituation an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. In diesem Gespräch können alle pflegespezifischen Fragen gestellt werden und bei bestehenden Problemen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssen diesen Pflegeeinsatz zweimal jährlich abrufen, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 viermal jährlich. Pflegebedürfige mit Pfleggrad 1 können halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

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